Erhöhung der Gebühren für den Personalausweis ab dem 07.02.2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Erhöhung der Gebühren für den Personalausweis ab dem 07.02.2026

Ab dem 07. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei der Planung ihrer Antragstellung zu berücksichtigen.

Gebührenübersicht

Bei der Beantragung eines Personalausweises fallen ab dem genannten Datum folgende Kosten an:

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren 46,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)

  • Antragstellende Person unter 24 Jahren 27,60 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)

  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro (Gültigkeit: höchstens 3 Monate)

Zusätzliche Gebühren

In bestimmten Fällen fallen zusätzliche Gebühren an:

  • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder bei einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung zusätzlich 13,00 Euro

  • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30,00 Euro

  • Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zusätzlich 43,00 Euro

Die Gebühren sind in der Regel bei Antragstellung zu entrichten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.